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Wer darf überhaupt eine Kirche bauen?

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Anfrage

Auch wenn dies heutzutage und hierzulande keine dringende Frage zu sein scheint: Aber wer darf überhaupt eine neue Kirche bauen? Hin und wieder kommt das schon vor. Was ist dabei zu beachten? G. S., Eschweiler

 

Wer eine Kirche bauen will, die öffentlich zugänglich ist, muss zuvor den Bischof fragen und eine schriftliche Genehmigung einholen. Abgesehen von den baurechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Kommune hat das Kirchenrecht eigene Bestimmungen (cann 1214ff), weil die Kirche vor allem Ort des Gottesdienstes ist und „dem Heil der Seelen dienen“ soll, wie es im Kirchenrecht heißt. Darüber wacht der Bischof.

Deshalb befragt der Bischof zuvor den Priesterrat und die Zuständigen für die umliegenden Kirchen. Außerdem werden Sachverständige hinzugezogen, damit bei Planung und Bau die Normen der Liturgie und für die sakrale Kunst eingehalten werden. Dabei spielen auch ganz weltliche Dinge eine Rolle, ob etwa die Finanzierung gesichert ist usw. Das gilt auch für Orden, die in einem Bistum eine Kirche bauen wollen.

Für eine Kapelle (cann 1223ff) gelten ähnliche Bestimmungen, weil auch für sie die liturgischen Vorschriften für Gottesdienste gewährleistet sein müssen. Selbst bei Privatkapellen, die für den Gottesdienst – insbesondere die Eucharistiefeier – bestimmt sind, muss der Ortsbischof zustimmen.

Wer sich dagegen im eigenen Garten eine kleine Mariengrotte oder eine Gebets- und Gedenkstätte, etwa ein Kreuz, aufstellen will – sofern das örtliche Baurecht das erlaubt – oder sich in seinem Haus einen sogenannten „Herrgottswinkel“ einrichtet, der braucht dazu keine kirchliche Genehmigung.

Dennoch könnte es demjenigen ein Anliegen sein, dies im guten Kontakt zum Pfarrer vor Ort abzusprechen. So können Hinweise für die sinnvolle Gestaltung gegeben werden, das eigene Glaubensleben kann dabei bedacht werden. Zudem kann so gut zum Ausdruck kommen, dass auch der auf diese Weise sichtbar werdende Glaube nicht bloß Privatsache ist.

Von Michael Kinnen


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