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Die letzten Dinge vorschreiben?

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Kommentar

Wie weit darf die Kirche die letzten Dinge regeln? Darf sie vorschreiben, wie die letzte Ruhestätte von Menschen aussehen soll? Ein "Pro" und "Contra" von Susanne Haverkamp und Ulrich Waschki.

Kontra:
Asche verstreuen geht für Katholiken gar nicht, sagt eine frisch erschienene römische Instruktion zu Bestattungsfragen. Jedenfalls nicht, wenn ein Priester oder ein anderer kirchlicher Beauftragter mitwirken soll. Asche verstreuen – ins Meer oder sonstwohin – ist prinzipiell verboten. Und zwar um „naturalistische Missverständnisse“ zu vermeiden.

Sollte es aber nicht eigentlich der Glaube des Verstorbenen sein, der über Mitwirkung oder Nichtmitwirkung der Kirche an der Bestattung zählt? „Anonym“ gilt gemeinhin auch als unkatholisch – außer bei den Kartäusermönchen, die ganz bewusst ohne Stein und Namen bestattet werden. Kann deshalb nicht auch ein „guter Katholik“ und ein fest an die Auferstehung glaubender Mensch zusammen mit seiner Familie zu einer ungewöhnlichen Entscheidung über die Bestattung kommen? Muss sein Glaube und sein letzter Wille nicht wichtiger sein als ein mögliches „Missverständnis“. Die Feuerbestattung war bis vor 40 Jahren auch ein eindeutiges Zeichen für Atheismus und ist heute anerkannt.

Natürlich gibt es gute pasto-rale Gründe, Angehörigen eine Grabstelle zu hinterlassen. Natürlich soll man Menschen ermutigen, einen Namen zu hinterlassen und natürlich darf die Kirche sagen, welche Form des Begräbnisses sie für angemessen hält und empfiehlt – wobei die kulturellen Gepflogenheiten weltweit sehr unterschiedlich sind. Aber eine Form prinzipiell, per se und überall vom begleitenden Gebet auszuschließen, das ist zumindest fragwürdig.

Von Susanne Haverkamp

 

Pro:

Darf die Kirche festlegen, wie Menschen bestattet werden? Natürlich darf sie das nicht. Jeder Mensch ist frei, darüber zu entscheiden, was mit seinem Körper nach seinem Tod geschehen soll. Ob Erdgrab, Urnenbeisetzung, Friedwald, ja sogar Verstreuen der Asche im Meer. Wohl aber darf die Kirche Grenzen für ihre eigene Mitwirkung ziehen, also festlegen, bei welcher Bestattungsart eine kirchliche Feier stattfinden kann.

Eine Bestattung ist ja nicht nur für den Verstorbenen da, sondern eben auch eine gemeinsame Feier. Der Angehörigen und Freunde, der Kirche. Gemeinsame Rituale schützen vor Beliebigkeit. Diese müssen für sich stehen, dürfen nicht eine Einführung benötigen: „Normalerweise machen wir das nicht, aber ...“.

Man stelle sich die Folgen vor Ort vor: Bei Herrn Schulze gehen wir davon aus, dass für ihn das Verstreuen der Asche nicht bedeutet, dass er als unbedeutendes Materieteilchen wieder in den Erdkreislauf eingegliedert wird. Nein, Herr Schulze hat fest an die Auferstehung geglaubt. Kirchliche Feier. Aber Frau Meier? Oh, da bin ich unsicher – keine kirchliche Feier. Eine völlige Überforderung der Seelsorger vor Ort, solche Fragen jedes Mal ausdiskutieren zu müssen. Vorgaben wie die aktuelle zu Begräbnisformen helfen zu einem einheitlichen Verständnis und einer weitgehend einheitlichen Praxis. Was nicht heißt, dass diese Vorgaben sich nicht auch ändern können. Und seelsorgerische Begleitung und fürbittendes Gebet schließen sie schon gar nicht aus.

Von Ulrich Waschki


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