Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kind, das griechisch-orthodox getauft wurde, zur ersten heiligen Kommunion gehen? Ein Leser aus Gangelt
Zunächst empfangen nach dem Kirchenrecht nur katholisch getaufte Christen alle anderen Sakramente (can 844,1), also auch die Eucharistie. Es heißt im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 aber auch: „Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden.“ (can 912)
Während die mit Rom „unierten“ Ostkirchen eine Mahlgemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, zählt die griechisch-orthodoxe Kirche nicht dazu. Angehörige dieser Kirchen können die Eucharistie in der katholischen Kirche aber empfangen, wenn sie „von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind“ (can 844,3); bei Kindern entscheiden die Eltern bzw. der Vormund mit (vgl. can 98,2). Kinder, die zur Kommunion gehen wollen, sollen außerdem sorgfältig vorbereitet werden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten wissen und berücksichtigen, was die Eucharistie bedeutet (vgl. can 913). Inwieweit diese „Disposition“ in der Praxis immer der Fall ist, diese Frage stellt sich freilich nicht nur bei Kindern.
Die orientalischen Kirchen teilen mit der katholischen Kirche das Eucharistie- und das Amtsverständnis, dass die Bischöfe in einer ununterbrochenen Weihe-Reihe bis zu den Aposteln aufeinanderfolgen. Dies unterscheidet sie von den Kirchen der Reformation. Auch Christen dieser kirchlichen Gemeinschaften können aber im Einzelfall die Eucharistie von einem katholischen Spender empfangen, wenn sie „einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.“ (can 844,4) Dabei muss der zuständige Bischof oder die Bischofskonferenz im Einzelfall – oder nach Beratung mit den zuständigen Autoritäten der jeweiligen Kirche oder Gemeinschaft allgemein – eine „schwere Notlage“ feststellen oder der Extremfall der Todesgefahr vorliegen.
Von Michael Kinnen