Mehr Gehalt für die Mitarbeiter von Kindergärten, Kinder-, Jugend und Behinderteneinrichtungen sowie den Beratungsstellen der Caritas in Niedersachsen und Bremen: Mit Wirkung vom 1. April werden die Bezüge um durchschnittlich 3,5 Prozent erhöht.
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Im Bistum Hildesheim profitieren auch Erzieherinnen von der nun beschlossenen Lohnerhöhung um durchschnittlich 3,5 Prozent. Foto: Archiv |
Darauf haben sich in der vergangenen Woche die Dienstgeber und Mitarbeitervertreter in der Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes verständigt. Der Einigung waren wie berichtet zähe Verhandlungen vorausgegangen, sogar der Vermittlungsausschuss musste angerufen werfen. Zentraler Streitpunkt: der Termin für die Gehaltserhöhung.
Bundesweit hatte sich die Arbeitsrechtliche Kommission bereits Ende vergangenen Jahres auf ein Plus von 3,5 Prozent verständigt. Dienstgeber und Mitarbeitervertreter folgten dabei der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst für den Erziehungs- und Sozialbereich. Vier der sechs Regionalkommissionen (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mitte) setzten den Bundesbeschluss eins zu eins für Januar um.
Vier Monate später als Süd- und West-Bistümer
Ihre Kollegen in den Bistümern Hildesheim und Osnabrück sowie im Offizialat Vechta müssen eine viermonatige Verzögerung in Kauf nehmen. Noch ärger trifft es die Beschäftigten in den neuen Bundesländern und im Erzbistum Hamburg. In der Regionalkommission Ost wird die Erhöhung zum 1. August umgesetzt.
Von den insgesamt 40 000 Mitarbeitern der Caritas in Niedersachsen und Bremen sind etwa 13 000 im Sozial- und Erziehungsdienst tätig. Im Bistum Hildesheim gilt der neue Tarifabschluss auch für Mitarbeitende in den Kindertagesstätten. Ihre Kollegen im Bistum Osnabrück und dem Offizialat Vechta werden nach einem anderen Tarifwerk bezahlt. Sie sind in der Regel direkt bei den Kirchengemeinden angestellt. Das hatte in der laufenden Auseinandersetzung Vorteile: Ihrw Bezüge wurden rückwirkend zum 1. Juli 2015 erhöht.
Was bedeutet der Abschluss für die Lohntüte aber nun für die Mitarbeiter im Bistum Hildesheim? „Vor allem jüngeren Erzieherinnen in den unteren Einkommensstufen kommt dieses Ergebnis zugute“, erläutert Kerstin Bettels, für die Mitarbeiter des Bistums Hildesheim Mitglied der Regionalkommission. Für Vollzeitbeschäftigte gibt es je nach Einkommensgruppe zwischen 93 und 138 Euro mehr Gehalt. Sozialarbeiter bekommen um die 60 Euro monatlich mehr.
„Sind an die Grenze der Belastbarkeit gegangen“
Wir sind an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit gegangen“, betont Werner Negwer, Verhandlungsführer der Dienstgeberseite. Positiv bewertet er, dass der Beschluss nicht rückwirkend in Kraft tritt.
Sorgen bereiten Negwer unter anderem die Personalmehrkosten für die Eingliederungshilfe: „Hier sind Gespräche mit den Kostenträgern notwendig.“ Die Eingliederungshilfe ist eine staatliche Leistung, mit der behinderte Menschen die Folgen ihrer Beeinträchtigung mildern können: Zum Beispiel durch Hilfen zur Schulbildung oder zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Rüdiger Wala
Regionalkommission Nord
In der Regionalkommission Nord wird das Arbeitsrecht für die knapp 40 000 Caritasbeschäftigten in Niedersachsen und Bremen geregelt. Im Bistum Hildesheim beschäftigt die Caritas zurzeit gut 8700 Mitarbeiter.
Insgesamt gibt es sechs Regionalkommissionen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Sie sind gleichberechtigt mit jeweils sechs Mitgliedern der Dienstgeber- und Mitarbeiterseite besetzt. Geregelt wird in den Kommissionnen nicht nur die Höhe des Gehalts, sondern unter anderem die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch oder die Absicherung im Krankheitsfall. Die Beschlüsse der Regionalkommission müssen mit einer Mehrheit von 75 Prozent gefasst werden.
Scheitern Verhandlungen in der Regionalkommission kann die sogenannte Schlichtung angerufen werden. Dieser Vermittlungsausschuss setzt sich aus jeweils drei von den Dienstgebern und den Mitarbeitern benannten Mitgliedern zusammen. (wal)