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Wie feiern fusionierte Gemeinden Patrozinium?

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Anfrage

Bei Fusionen von Gemeinden gibt sich die neue Pfarrei oft einen neuen Namen. Wann feiert diese Pfarrei nun ihr Patronatsfest und „Kirchweih“? H. N. per E-Mail

 

Bei den Patrozinien könnte man die Gegenfrage stellen: Warum nicht das eine tun, ohne das andere zu lassen? Warum also nicht den Gedenktag der Heiligen besonders liturgisch feiern, unter deren Patronat die jeweilige Pfarrkirche, Filialkirche oder Kapelle steht? Und dennoch den Gedenktag des Heiligen, der zum Patron einer neuen Pfarreiengemeinschaft – oder wie auch immer das jeweils genannt wird – ausgesucht wurde, in besonderer Weise herausstellen? Damit wird das Verbindende betont.

Dazu hilft auch ein Blick in die Geschichte der Patrozinien. In den ersten Jahrhunderten versammelten sich Christen an den Gräbern von Verstorbenen, die sie besonders verehrten. Später wurden ihre Reliquien auch an andere Orte gebracht, um dort die Verbindung mit dem Heiligen augenscheinlich zum Ausdruck zu bringen. Die Menschen erhofften sich damit einen besonderen Schutz dieser Heiligen für ihre neu erbauten Kirchen. Bei der Kirch- oder Altarweihe werden bis heute in der Regel Reliquien des Kirchenpatrons (sofern vorhanden) im Altar beigesetzt: Der jährliche Gedenktag dieses Heiligen wird als „Patrozinium“ gefeiert.

Zu beachten ist, dass neue Pfarrstrukturen nicht zwangsläufig unter das Patronat eines Heiligen gestellt werden. Es gibt auch neue Pfarreinheiten, die sich etwa nach der Region benennen, also „Pfarrgruppe XY-Stadt“. Hier gibt es keinen Namenspatron, die einzelnen Kirchen haben aber ihre Patronate oder Namen jenseits von Heiligenbiografien, z.B. „Pfarrei Heilig Kreuz“. Für die Kirchweihe gilt – wie der Name sagt – der Tag der Weihe der Kirche. Dieses Datum ändert sich nicht durch eine Strukturreform von Pfarreieinheiten. Die „Kerwe“ oder „Kirmes“, die dazu gefeiert wird, ist bisweilen auch gar nicht identisch mit dem Heiligenfest des Patronats. Immer sollte aber berücksichtigt werden, dass eine Feier der Gemeinschaft dient – und nicht als Streitpunkt oder Politikum missbraucht wird, um eigene „Besitzansprüche“ in einer Zersplitterung geltend zu machen.

Von Michael Kinnen

 

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